Datenschutz

Datenschutzerklärung

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Automobilclub Stein e.V im ADAC
Boris Lingl
Postfach 1125
90543 Stein

Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.

Kontaktformular

Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen - insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.

Newsletter-Daten

Zum Versenden unseres Newsletters benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Eine Verifizierung der angegebenen E-Mail-Adresse ist notwendig und der Empfang des Newsletters ist einzuwilligen. Ergänzende Daten werden nicht erhoben oder sind freiwillig. Die Verwendung der Daten erfolgt ausschließlich für den Versand des Newsletters.

Die bei der Newsletteranmeldung gemachten Daten werden ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) verarbeitet. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail oder Sie melden sich über den "Austragen"-Link im Newsletter ab. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Zur Einrichtung des Abonnements eingegebene Daten werden im Falle der Abmeldung gelöscht. Sollten diese Daten für andere Zwecke und an anderer Stelle an uns übermittelt worden sein, verbleiben diese weiterhin bei uns.

YouTube

Für Integration und Darstellung von Videoinhalten nutzt unsere Website Plugins von YouTube. Anbieter des Videoportals ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.

Bei Aufruf einer Seite mit integriertem YouTube-Plugin wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. YouTube erfährt hierdurch, welche unserer Seiten Sie aufgerufen haben.

YouTube kann Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen, sollten Sie in Ihrem YouTube Konto eingeloggt sein. Durch vorheriges Ausloggen haben Sie die Möglichkeit, dies zu unterbinden.

Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Einzelheiten zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

Twitter Plugin

Unsere Website verwendet Funktionen des Dienstes Twitter. Anbieter ist die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA.

Bei Nutzung von Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden von Ihnen besuchte Websites mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und in Ihrem Twitter-Feed veröffentlicht. Dabei erfolgt eine Übermittlung von Daten an Twitter. Über den Inhalt der übermittelten Daten sowie die Nutzung dieser Daten durch Twitter haben wir keine Kenntnis. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter: https://twitter.com/privacy.

Sie können Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter ändern: https://twitter.com/account/settings

Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

Links zu Terminen und Ergebnissen

 

Termine von aktuell bekannten Motorsport-Terminen 2021 LISTE

Slalomtermine 2020

Slalomliste

Nordbayerische ADAC Trophy für Gleichmäßigkeitsprüfungen für historische Automobile

Veranstaltungen 2019:

13.4.2019                               MC Labertal

26. - 27.4.2019                       15. Int. ADAC Metz Rallye Classic des AC Stein

8.6.2019 - 9.6. 1.2019            AC Karlstadt/MSC Zellingen

20.7.2019                              MSG Hutthurm

2.8.2019 - 4.8.2019                 AC Bad Kötzting

20.9.2019 - 21.9.2019            Motorsport Club Nürnberg, Norisring Classic

5.10.2019                              MSC Zellingen

Wertung:

Wertung für Fahrzeuge bis Baujahr 1989; Beifahrer werden gewertet.

Es werden die Klassen Sanduhr und Open gewertet. Gewertet werden die 5 besten Ergebnisse.

Slalomtermine 2019

13.04.2019 Schesslitz (Samstag)
14.04.2019 Ebern 
01.05.2019 Hof 
19.05.2019 Nürnberg 
26.05.2019 Nordhalben
02.06.2019 Marktredwitz
16.06.2019 Höchstadt
23.06.2019 Bindlach
29.06.2019 Stein
07.07.2019 Sulzthal
21.07.2019 Tirschenreuth
04.08.2019 Pegnitz
11.08.2019 Nittenau
25.08.2019 Burgkunstadt
15.09.2019 Wiesau
22.09.2019 Marktheidenfeld
03.10.2019 Bamberg
06.10.2019 Helmbrechts 
13.10.2019 Bad Kötzting

Tabelle der Slalom- und Rallyetermine 2018

(Stand 13.12.2017)

Slalomtermine

Rallyetermine

GLP-Rallyetermine
Links zu den Meisterschaftstabellen

ADAC-Slalom-Pokal
ADAC-Slalom-Meisterschaft

Nordbayer. ADAC Trophy GLP Rallye

Nordbayer. ADAC Trophy GLP Rallye Youngt.Bj 83-92

ADAC, Regionalpokal Mittelfranken

Regionalpokal Mittelfranken

Franken-Slalompokal

Franken-Slalom-Pokal

Bayerischer Motorsportverband

BMV 2016, BMV 2015, BMV 2014, BMV-Tabelle 2013, BMV 2012, BMV 2011(Slalom) und BMV 2011 (hist)

Termine

ADAC Motorsport Termine

ADAC- Termine 2018 GLP-Rallyes Südbayern
Franken-Slalom-Pokal
Deutscher Classic Pokal - Termine 2018

Satzung

 

Satzung

(Fassung Januar 1993)

Name, Sitz und Geschäftsjahr

§1

(I) Der Verein führt den Namen „Automobil Club Stein e.V. im ADAC" (AC Stein). Der Sitz ist Stein und ist in das Vereinsregister in Fürth eingetragen.

(II) Er bildet eine Vereinigung von Freunden des Motorsports und ist ADAC-Ortsclub.

(III) Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zweck und Ziele
§2

(I) Der Club fördert den Motorsport indem er insbesondere selbst Motorsportveranstaltungen durchführt oder seinen Mitgliedern die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen ermöglicht. 

Der Motorsport dient der körperlichen Ertüchtigung.

Der Club betätigt sich dabei im Rahmen der motorsportlichen Regeln des ADAC und der internationalen Motorsportorganisationen, denen der ADAC angeschlossen ist und wahrt die Belange dieser Organisationen. Der Club führt Maßnahmen durch, die ihm zur Hebung der allgemeinen Verkehrssicherheit geeignet erscheinen.

(II) Der Club pflegt insbesondere allseitige Kameradschaft unter den Mitgliedern innerhalb seines Bereiches durch regelmäßige Zusammenkünfte, sowie gesellige und sportliche Veranstaltungen.

(III) Etwaige Gewinne sind nur für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden und die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

(IV) Der Club begünstigt keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.

Mitgliedschaft
§3

(I) Mitglied des Vereins kann jede Person werden.

(II) Zu Ehrenmitgliedern kann der Club Mitglieder ernennen, die sich besondere Verdienste um den Ortsclub erworben haben. Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte wie alle Mitglieder und sind beitragsfrei.

Aufnahme
§4

(I) Die Aufnahme in den Ortsclub muss bei diesem besonders beantragt werden. Eine Aufnahmekommission von mindestens zwei Clubmitgliedern, von denen eines dem Vorstand angehören muss, entscheidet über die Aufnahme.

(II) Im Falle der Ablehnung brauchen die Gründe der Ablehnung nicht bekannt gegeben werden. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Berufung an die Mitgliederversammlung eingelegt werden, die endgültig entscheidet.

Beiträge
§5

Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern angemessene Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung jährlich festlegt. Der Beitrag muss jedoch mindestens EUR 30,00 jährlich betragen.

Beendigung der Mitgliedschaft
§6

(I) Die Beendigung der Mitgliedschaft bei dem Ortsclub kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.

(II) Ein Mitglied kann vom Clubvorstand aus der Mitgliederliste des Clubs gestrichen werden, wenn

a)     das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht bezahlt,

b)    die Streichung im Interesse des Ortsclubs notwendig erscheint.

Leitung
§7

Die Organe des Clubs sind.

a)     die Mitgliederversammlung

b)    der Vorstand im Sinne des § 26 BGB und die Gesamtvorstandschaft.

Die Mitgliederversammlung
§8

(I) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsclubs. Alle Mitglieder und Ehrenmitglieder sind schriftlich oder durch die örtliche Presse mindestens zwei Wochen vorher einzuladen.

(II) Die Tagesordnung muss mindestens folgende Punkte enthalten

a)     Feststellung der Stimmliste

b)    Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr

c)     Bericht des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer

d)    Berichte der Referenten

e)     Entlastung des Vorstandes 

f)     Wahlen (Verwaltung, Rechnungsprüfer)

g)    Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr

h)     Anträge

i)      Verschiedenes

§9

(I) In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Stimmenübertragung ist unzulässig. 

(II) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig die einfache Stimmenmehrheit.

Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Zweidrittelmehrheit ist erforderlich bei Beschlüssen

a)     bei Satzungsänderungen

b)    über Dringlichkeitsanträge

c)     über Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes

d)    über Auflösung des Vereins.

(III) Die Wahlen können in geheimer Abstimmung oder durch Akklamation erfolgen. Geheime Abstimmung muss erfolgen, wenn auch nur ein stimmberechtigtes Mitglied eine solche verlangt.

(IV) Anträge für die Mitgliederversammlung des Ortsclubs können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht sein. Der Abstimmungsmodus richtet sich nach § 9/III.

§10

(I) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind von Vorstand einzuberufen

a)      auf Antrag des Vorstandes

b)      auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Clubs.

(II) Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist Niederschrift zu führen, aus der mindestens die gefassten Beschlüsse hervorgehen müssen. Die Niederschrift muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.

Der Vorstand
§11

(I) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied hat Einzelvertretungsbefugnis. Die Verwaltung setzt sich zusammen aus

1.)   dem Vorsitzenden

2.)   dem stellvertretenden Vorsitzenden

3.)   dem Schatzmeister

4.)   dem Sportleiter

5.)   dem Schriftführer

6.)   Beisitzern nach Bedarf, die besondere Bezeichnungen (z.B. Vergnügungswart usw.) führen können.

(II) Die Zahl der Verwaltungsmitglieder muss eine ungerade Zahl ergeben.

(III) Die Zusammenlegung von Verwaltungsämtern mit Ausnahme des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters ist zulässig.

(IV) Die Verwaltung wird in der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre Die Verwaltung bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

(V) Sämtliche Ämter sind Ehrenämter.

Rechnungsprüfer
§12

Zur Prüfung der Finanzgebarung werden ein oder zwei Rechnungsprüfer gewählt. Der oder die Rechnungsprüfer werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Sie dürfen kein Amt in der Verwaltung bekleiden. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

Satzungsänderungen
§13

Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit Zweidrittelmehrheit. Ein so gefasster Beschluss wird wirksam, wenn er vom zuständigen Registergericht genehmigt ist.

Auflösung
§14

(I) Die Auflösung des Ortsclubs kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen der erschienenen Mitglieder erfolgen.

(II) Im Falle der Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.

(III) Das verbleibende Vermögen des Clubs verfällt an die Kindergärten der Stadt Stein zu gleichen Teilen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
§15

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dieser Satzung sich ergebenden Rechte und Pflichten ist Fürth.

Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 16. Januar 1993 einstimmig angenommen.

Stein, den 16 Januar 1993. 

DER VORSTAND DES ACS

Wilhelm Pfersdorff 

Helmut Gad 

Siegfried Schmohl

1. Vorsitzender 

2. Vorsitzender 

Schatzmeister


AUTOMOBIL CLUB STEIN e.V. im ADAC (AC Stein)

 

Hier können Sie die Satzung als pdf-Datei (19KB) herunterladen.

Zum Öffnen der pdf-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner.

 

Impressum

Automobilclub Stein e. V. im ADAC

Postfach 1125

90543 Stein

Vertreten durch den 1.  Vorstand  Boris Lingl

Kontakt:

Telefon:  0911 637 00 88

Telefax:  0911 631 29 75

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Registereintrag:

Amtsgericht Nürnberg Registernummer: VR 539

Umsatzsteuer Nr. 218/107/10176

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Die Mitglieder des Automobilclub Stein e.V. im ADAC

Administrator: Stefan Zimmermann, Gabriele Konstanty